13. Mai 2024: Bericht aus dem Kreistag zu Themen GLKN

LANDKREIS KONSTANZ – Am Montag, 13. Mai 2024 tagte der Kreistag des Landkreises Konstanz zu verschiedenen Themen. Er fasste unter anderem wichtige Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Krankenhausneubau am Standort Singen Nordstadt.

Realisierungsstrategie und Planung (TOP 2.1, Drucksache-Nr.: 2024/075/1)

Auf dem Weg zum Krankenhausneubau erfolgt als nächster Schritt die Aus­schreibung des Generalplaners. Die Grundlage für diese Ausschreibung bil­det die Entscheidung für das Partnering-Verfahren, die seitens des Auf­sichtsrats bereits getroffen wurde. In den vergangenen Kreistagssitzungen wurden ausführliche Darstellungen zu den verschiedenen Umsetzungsvari­anten präsentiert.

Für das Auswahlverfahren des Generalplaners sind das Honorar mit 40 und das Konzept mit 60 Prozent relevante Kriterien. In der Kreistagssitzung wur­de als Vorsitzender der Auswahlkommission für den Generalplaner Landrat Zeno Danner ernannt. Die Besetzung der Auswahlkommission wird nach der Kommunalwahl erfolgen und aus Mitgliedern des Kreistags und des Auf­sichtsrats bestehen.

Des Weiteren hat der Kreistag beschlossen, dass künftig — neben dem Auf­sichtsrat — allein der Gesellschafter Landkreis Konstanz für Beschlüsse zum Neubauprojekt des Krankenhausgebäudes zuständig ist. Dies liegt an der Finanzierung des Projektes durch den Landkreis. Die übrigen Gesellschafter­gremien sollen weiterhin regelmäßig informiert werden.

Beschluss (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme)

  1. Der Kreistag stimmt einer baulichen Realisierung des Krankenhaus­neubaus im Partnering-Verfahren zu.
  2. Der Kreistag stimmt der Besetzung der Kommission zur Auswahl eines Generalplaners/Planungsteams im Vorsitz mit den Vertre­tern des Landkreises Konstanz als Mehrheitsgesellschafter sowie als stellvertretende Vorsitzende die Vertreter der Mitgesellschafter der GLKN gGmbH (Spitalstiftung Konstanz, Fördergesellschaft Hegau-Bodensee-Klinikum mbH) sowie Herrn Geschäftsführer Bernd Sie­ber zu. Die Vorabauswahl eines Generalplaners/Planungsteams erfolgt durch die vorgenannten Vorsitzenden der Kommission.
  3. Der Kreistag stimmt den vorgeschlagenen Auswahlkriterien für die Ausschreibung eines Generalplaners/Planungsteams zu.
  4. Der Kreistag stimmt der künftigen alleinigen Entscheidungsbefugnis des Landkreises für die Beschlüsse den Krankenhausneubau GLKN (ohne Medizincampus) betreffend zu und ermächtigt den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der GLKN gGmbH entsprechend zuzustimmen.

Funktions- und Raumprogramm (TOP 2.2, Drucksache-Nr.: 2024/074/2)

Das vorliegende Funktions- und Raumprogramm dient als Grundlage für anstehende Abstimmungsgespräche mit dem Land sowie als Planungs­grundlage für den Generalplaner. Es wurde auf Basis des Struktur- und Wirtschaftlichkeitsgutachtens von Lohfert & Lohfert erstellt und umfasst eine Zusammenstellung der erforderlichen Flächen für ein funktionsfähiges Krankenhaus. Nach dem im Aufsichtsrat bereits beschlossenen Funktions- und Raum­programm ist es nun geplant, in konkrete Finanzierungsabstim­mungen mit dem Land Baden-Württemberg einzusteigen.

Beschluss (Mehrheitliche Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, 1 Enthaltung)

  1. Der Kreistag stimmt den aktuellen Ausführungen zum Funktions- und Raumprogramm für den Krankenhausneubau am Standort Singen Nordstadt als Grundlage für die weitere Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration sowie die darauf aufbauenden weiteren Planungen und Ausschreibungen für den Krankenhausneubau zu.
  2. Der Kreistag stimmt zu, dass die Aufteilung der im Funktions- und Raumprogramm bislang hinterlegten Bereiche auf Basis bestmögli­cher Funktions- und Prozessgestaltungen sowie wirtschaftlicher Aspekte auch in verschiedenen Gebäuden mit enger Anbindung an den Neubau erfolgen kann.
  3. Maßgeblich für den Krankenhausneubau ist die mit dem Ministeri­um für Soziales, Gesundheit und Integration vor Baubeginn als för­derfähig vereinbarte Bettenanzahl.

Medizincampus (TOP 2.3, Drucksache-Nr.: 2024/073)

Der Bereich rund um den eigentlichen Krankenhausbau wird als Medizin­campus bezeichnet. Die Frage bezüglich des Baus weiterer Gebäude neben dem Krankenhaus bleibt — neben dem Aufsichtsrat — in der Zuständigkeit aller Gesellschafter gemeinsam. Die Entscheidung darüber, wer, ob und wie diese Gebäude zu einem späteren Zeitpunkt errichten und betreiben wird, fällt zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschluss

  1. Beschluss — Antrag Kreisrätin Kirsten Graf (Mehrheitliche Ja-Stim­men, 1 Gegenstimme, diverse Enthaltungen)

Bei der Planung des Medizincampus, der den Krankenhausneubau begleiten soll, soll aus heutiger Sicht zusätzlich auch ein Geburts­haus mitbedacht werden.

  • Beschluss (einstimmig, 2 Enthaltungen)

Der Kreistag hält fest, dass bei der Planung des Medizincampus, der den Krankenhausneubau begleiten soll, aus heutiger Sicht folgende Einrichtun­gen mitbedacht werden sollen:

  • Kindertagesstätte
  • Pflegeschule/Akademie für Gesundheitsberufe
  • Medizinisches Versorgungszentrum
  • Facharztzent­rum/Ärztehaus
  • Therapiezentrum
  • Einkaufen, Versorgung, Gastronomie
  • Personalwohnraum
  • Übergangspflege
  • Geburtshaus

Diese Bereiche werden für weitere Planungen und Ausschreibungen zunächst berücksichtigt und sind gegebe­nenfalls um weitere Ein­richtungen zu ergänzen. Ob, durch wen und wie diese Einrichtun­gen realisiert und finanziert werden, ist im Verlauf des Projekts durch alle Gesellschafter der GLKN gGmbH zu entscheiden. Des Weiteren sind Verkehrsflächen sowie ein Parkhaus und Erholungs­flächen in den weiteren Planungen zu berücksichtigen.

IT-Maßnahmen (TOP 2.4, Drucksache-Nr.: 2024/100)

Der GLKN hat Fördermittel des Landkreises für IT-Maßnahmen in den kom­menden Jahren beantragt. Die Investitionsförderungsmittel sind in den Haus­halt für das Jahr 2024 eingestellt. Es ist geplant, entsprechende Pro­gramme des Bundes und/oder des Landes vorrangig bei der Umsetzung zu berücksichtigen, wie im Beschluss festgelegt.

Beschluss (einstimmig)

  1. Der Landkreis Konstanz fördert auf Grundlage des Betrauungsaktes vom 24. Juli 2018 die Investitionen in neue IT-Projekte gemäß An­trag des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz in den Jahren 2024 bis 2027 in Höhe von maximal 7.063.000 Euro.
  2. Die Förderung des Landkreises ist subsidiär gegenüber Förderungen des Bundes, des Landes oder Dritter. Eine Neuberechnung der För­derung zu Beschlussziffer eins erfolgt nach Erlass eines möglichen Förderbescheids von Bund und/oder Land. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auszahlungen nach entsprechendem Abruf zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen gibt es im Ratsinformationssystem
des Landratsam­tes Konstanz.

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