Vorzeitige Vertragsverlängerung für Geschäftsführer Bernd Sieber beim Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz

LANDKREIS KONSTANZ – Der Aufsichtsrat des Gesundheitsverbundes Landkreis Konstanz (GLKN) hat den turnusmäßig Ende 2024 auslaufenden Vertrag mit Geschäftsführer Bernd Sieber vorzeitig bis Ende 2029 verlängert.

Landrat Zeno Danner, Aufsichtsratsvorsitzender und Gesellschaftervertreter des Landkreises Konstanz, sieht die vorzeitige Vertragsverlängerung als deutliches Zeichen für die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit:
„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Bernd Sieber nicht nur ein hervorra-gender Geschäftsführer, sondern vor allem hinsichtlich Corona auch ein sehr guter Krisenmanager ist. Dass wir ihn für die Umstrukturierung des GLKN weiterhin auf unsere Seite haben, ist ein großer Gewinn.“


2020 trat Sieber als Vorsitzender der Geschäftsführung in den GLKN ein, zwei Jahre später wurde er alleiniger Geschäftsführer. „Ich freue mich über das entgegengebrachte Vertrauen und stehe dem GLKN, dem große Neuerungen bevorstehen, gerne weiterhin zur Verfügung“, so Sieber. Aktuell läuft die Suche nach einem geeigneten Grundstück für einen Klinikneubau im Landkreis Konstanz. Eine Entscheidung hierzu ist für Jahresende 2023 durch die Gesellschafter vorgesehen. Nach Fertigstellung des Baus verfügt der GLKN somit über zwei Standorte zur stationären Leistungserbringung – in Konstanz sowie am geplanten Neubaustandort.


Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
Der GLKN umfasst die Krankenhausbetriebe in Konstanz und Singen, die Pflegeakademie, Anteile des Hegau-Jugendwerks in Gailingen, mehrere medizinische Versorgungszentren, einen eigenen Servicebereich sowie eine Verwaltungseinheit. Die Gesellschafteranteile des GLKN setzen sich wie folgt zusammen: Landkreis Konstanz 52 Prozent, Spitalstiftung Konstanz und Fördergesellschaft Hegau-Bodensee jeweils 24 Prozent. Erfahren Sie mehr über den GLKN auf der Seite Überblick.

Bildunterschrift: Landrat Zeno Danner und GLKN-Geschäftsführer Bernd Sieber freuen sich über die vorzeitige Vertragsverlängerung.
Bildnachweis: Landratsamt Konstanz

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